EMSIGbietet Ihnen die Verwaltung der Objekte von Eigentümergemeinschaften nach WEG-Recht an. dies umfasst z. B. folgende Standard-Aufgaben, die gemäß § 27 WEG zu erbringen sind:
Im Verwaltungsauftrag eingeschlossene Grundleistungen (ohne Zusatzkosten!), wie z. B.:
Gebühren für Zusatzleistungen, die z. B. separat zu vergüten wären (sie sind auch verhandelbar; siehe individuelles Angebot):
a) vom jeweils betroffenen Eigentümerzu zahlen
b) von der Eigentümergemeinschaft zu zahlen
Die Übernahme von weiteren Verwaltungen ist derzeit noch möglich, ohne dass dadurch die Betreuungsqualität bei EMSIG gemindert wird. Das Betreuungsverhältnis (Mitarbeiter : betreute Verwaltungseinheiten) liegt unter 1 : 200. Hinweis: Bei Verwaltung der Konkurrenz spürt man oft schon an den Reaktionszeiten, dass dieses Verhältnis bei mehr als 1 : 400 liegt.
Eine Verwaltungsübernahme erfolgt nach einem klaren, zeitlich strukturierten Fahrplan:
Wird z. B. bei kleinere Gemeinschaften keine außenstehende Firma mit dem Putzdienst oder dem Hausmeisterdienst für das Reinigen der Gemeinschaftsflläche, den Gartendienst, die Mülltonnenbereitstellung oder den Winterdienst beauftragt, so übernimmt EMSIG die Organisation dieser Leistungen. Aus einem Plan kann die Verteilung der Leistungen auf die Bewohner abgelesen werden.
Daneben werden viele Leistungen erbracht, die bei anderen Verwaltungen nicht üblich sind, wie z. B. :
- Computergestützte Präsentation bei den Eigentümerversammlungen (siehe z. B. Flashfilm oder Einzelbilder mit seitlichen Kommentaren unten)
- Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen durch einen Bauingenieur mehr >
Eine Einladung wird zunächst mit umfangreichen Erläuterungen zur Tagesordnung versendet (Bild 1).
Der Einladung liegt ein Vollmachtsformular bei, mit wechem entweder pauschal die Stimmrechtsvollmacht erteilt werden kann oder zu sämtlichen Beschlussvorschlägen im Einzelnen Weisungen zum Abstimmungsverhalten oder zur Diskussuion erteilt werden können (Bild 2).
Die Beschlussfähigkeit der Eigentümer-versammlung wird zunächst mit dem edv-gestützen Anwesenheitsprotokoll über-wacht (Bild 3). Späteres Kommen und früheres Gehen wird zeitgenau protokolliert, so dass die Kontrolle der Beschlussfähigkeit bei jeder Abstimmung überwacht wird.
Die zu besprechenden Stichworte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden projiziert (Bild 4). Aktuelle Texte können direkt aufgenommen oder geändert werden und dienen der Erstellung eines ausführlichen Besprechungsprotokolls.
Falls Sonderumlagen zu beschließen sind, kann schnell eine Übersicht erstellt werden, in der die auf den Einzelnen zukommenden Kosten je nach den Umlegungsarten
- Verwaltungseinheit
- Miteigentumsanteil (MEA)
- Fläche
ausgewiesen werden (Bild 5).
Bei der Abstimmung über Beschlussvorschläge kann der Text für alle sichtbar geändert und ergänzt werden (Bild 6). Es können Bemerkungen zum Beschluss eingegeben werden und Weisungen berücksichtigt werden. Die Anzahl der zustimmenden, ablehnenden sowie der sich enthaltenden Stimmen werden zu jeder Abstimmung automatisch anhand der aktualisierten Anwesenheitsliste (s. Bild 3) überprüft und dokumentiert
Wenn gewünscht, kann eine Rednerliste erstellt und abgearbeitet werden. Dabei kann eine Redezeitkontrolle zugeschaltet werden (Bild 7).
Durch die laufende Überwachung der die Versammlung verlassenden Eigentümer kann die Beschlussfähigkeit bis zum Ende der Versammlung dokumentiert werden. Am Ende der Versammlung ist jeder Beschluss mit der zum Beschlusszeitpunkt aktuellen Stimmenanzahl und dem Anteil der versammelten Miteigentumsanteile in der Beschlusssammlung eingetragen.
Die Ergebnisse einer Versammlung werden in einem ausführlichen Besprechungsprotokoll wiedergegeben (Bild 8). Wenn gewünscht, kann auch lediglich ein übersichtliches Beschlussprotokoll versendet werden, in welchem auf die Besprechungsnotizen der Versammlungsleitung verzichtet wird.