EMSIG übernimmt nicht "nur" die Begleichung von Rechnungen / Einziehung der Hausgelder oder die Betreuung der Hausmeister- und Reinigungsdienste, sondern kümmert sich auch intensiv als Bauingnieur um das Baurecht sowie die Bausubstanz der verwalteten Immobilie.
So wurde z. B. die Änderung der Teilungserklärung im Objekt Hockenheim deshalb erforderlich, weil im Grundbuchamt die falschen Lagepläne der Stellplätze eingereicht worden waren.
Zum Gebäudemanagement gehören u. a. folgende Aufgaben, die im Rahmen der vereinbarten Grundleistungen erfüllt werden:
Durch häufige Begehungen kann frühzeitig erkannt werden, ob sich Mängel eingestellt haben. Da hilft auch das Wissen des Bauingenieurs, um die richtigen Maßnahmen treffen zu können. Monatliche Ortstermine (nicht Schreibtisch-Termine) sind deshalb für EMSIG das Mindestmaß, um angemessen verwalten zu können. Im Bedarfsfall wird die Kontrolle auch auf einen 14-tägigen Rythmus abgestellt oder gar bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen einer Bauüberwachung auch täglich durchgeführt.
Die Beschaffung von Verbrauchsgütern wird in der Regel über eine Internetrecherche durchgeführt, um per Großpackung entsprechende Rabatte erhalten zu können.
Instandhaltungsmaßnahmen können durch EMSIG nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) fachgerecht ausgeschrieben, vergeben, überprüft, abgenommen und abgerechnet werden.
Für größere Maßnahmen ist dabei eine Preiseinholung und Gegenüberstellung der angebotenen Maßnahmen Standard.