Änderung der Teilungserklärung wegen ursprünglicher Vorlage falscher Pläne beim Grundbuchamt
Zur Korrektur der Einreichpläne beim Grundbuchamt mussten die Pläne für die Anordnung der offenen Stellplätze nachträglich aufgemessen, zeichnerisch dargestellt und genehmgit werden.
EMSIG übernahm im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit
Im Plan sind die Stellplätze in der gebauten Lage in rot eingetragen und die im Plan des Grundbuchamtes (fälschlicherweise) verzeichneten Lagen in schwarz eingetragen. Gleichzeitig mit der Änderung wurden kleinere Unstimmigkeiten mit den Bezeichnungen angepasst, so dass gemäß Eigentümerbeschluss nun auch jeder Stellplatznummer die Wohnungsnummer entspricht.